Betriebswirtschaftliche Besonderheiten

Betriebswirtschaftliche Herausforderungen in besonderen Zeiten

Wie hart sind Zahnarztpraxen vom aktuellen Umsatzrückgang wirklich betroffen?

Eine kurze Chronologie der Krise: Ende Januar 2020 wurden die ersten Infektionen mit COVID-19 in Deutschland bestätigt. Aus zunächst regionalen Beschränkungen in Bayern und Nordrhein-Westfalen erwuchsen ab dem 12. März, dem Datum der ersten Rede der Bundeskanzlerin zur Pandemie-Situation in Deutschland, Maßnahmen, die alle Bundesländer betrafen. Ab dem 22. März galt schließlich bundesweit ein „umfassendes Kontaktverbot“, woraus sich spätestens jetzt bundesweit massive Auswirkungen auf die Situation der Zahnarztpraxen ergaben.

Durch das Ausbleiben der Patienten kam es in den meisten Praxen zu einem erheblichen, spontanen Umsatzrückgang. Der Umgang mit der veränderten Situation wurde zunächst mangels klarer Vorgaben durch die Praxen individuell gehandhabt. Im weiteren Verlauf erarbeiteten das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Empfehlungen für die Behandlung von Patienten während der Coronavirus-Pandemie, das Land Baden-Württemberg erließ eine Rechtsverordnung der Landesregierung, nach der zahnärztliche Behandlungen nur noch bei akuten Erkrankungen oder im Notfall zulässig seien.

Eines ist klar: Die Umsatzsituation des Jahres 2020 wird mit den Umsätzen in 2019 nicht mithalten können.

Bisher kann aber auch niemand genau sagen, wie hoch die tatsächlichen Umsatzausfälle der Zahnarztpraxen in Deutschland in der Realität sind. Um diese Fragestellung besser beurteilen zu können, haben wir die Leistungsdaten einer Reihe von teilnehmenden Praxen auf anonymer Basis ausgewertet.

Entwicklung der Umsätze im Monat März im Vergleich zum Vorjahr

Um einen ersten Eindruck von der Umsatzentwicklung zu bekommen, haben wir uns daher die Entwicklung der erbrachten Leistungen für den Monat März 2020 angesehen und mit dem gleichen Monat des Vorjahres verglichen. Um die Auswertung vergleichbar zu machen, haben wir beide Zeiträume auf 20 Werktage eingegrenzt (4. bis 29. März 2019, 2. bis 27. März 2020). Wir beobachten hier bei einer Stichprobengröße von 28 einen Rückgang der erbrachten Leistungen von ca. 15-20% (je nach Berechnung).

Durch die Betrachtung eines vollen Kalendermonats wird der Effekt jedoch annahmegemäß zu niedrig dargestellt, da viele der Maßnahmen wie auch die Verunsicherung der Bevölkerung erst im Laufe des Monats zunahmen und sich der Umsatzrückgang damit auch erst nach Monatsmitte beschleunigt haben dürfte.

Entwicklung der Umsätze innerhalb des Monats März 2020

Wir untersuchen daher ferner den Umsatzrückgang innerhalb des Monats März, indem wir die Leistungserbringung in der ersten Märzhälfte (2. bis 13. März = 10 Werktage) mit der Leistungserbringung der gleichen Praxen in der zweiten Märzhälfte (16. bis 27. März = 10 Werktage) vergleichen. Hier ergibt sich ein Rückgang von ca. 25-30%.

Entwicklung der Umsätze in der letzten Märzwoche und der ersten Aprilwoche

Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass das Kontaktverbot der Bundesländer erst am 22. März beschlossen wurde, haben wir ferner die Entwicklung der Umsätze in der letzten Märzwoche (KW13, Woche vom 23. bis zum 29. März) und der ersten Aprilwoche (KW14, Woche vom 30. März bis zum 5. April) analysiert. In KW13 ergab sich dabei ein Rückgang der Leistungserbringung bei den 28 betrachteten Praxen um ca. 40-45% im Vergleich zum Durchschnitt der Wochen unmittelbar vor dem Ausbruch der Krise (Kalenderwochen 6 bis 11). Dieser Trend schrieb sich in KW14 leider fort und verstärkte sich sogar weiter, konnten wir hier doch einen Rückgang der Leistungserbringung um ca. 45-50% verzeichnen (gleicher Vergleichszeitraum).

Zusammenfassung der Ergebnisse

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass nach aktuellem Wissensstand von einem akuten Rückgang der Leistungserbringung im Bereich von 40-50% auszugehen ist. Die Auswirkungen des Umsatzrückganges werden sich aufgrund der Liquiditätsentwicklung jedoch erwartungsgemäß erst im 3. Quartal für die Zahnarztpraxen zeigen – weshalb wir dringend zur Analyse und Planung der Liquidität für den weiteren Jahresverlauf raten.

Wir bemühen uns fortlaufend um Aktualisierung unserer Erkenntnisse und stellen allen interessierten Praxen auf unserer Homepage www.solvi.de relevante Informationen sowie ein kostenloses Tool zur Liquiditätsplanung zur Verfügung. Die Tabelle steht zum Download in unserem Artikel “Folgen der Coronavirus-Pandemie – Wie groß ist Ihre Liquiditätslücke wirklich?” vom 25.03.2020 im Newsbereich zum Download bereit. Bei Beratungsbedarf zu Liquiditätsplanung und -vorsorge stehen wir gerne zur Verfügung.

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