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PTV4 – Die Einführung der elektronischen Patientenakte

Die Einführung der ersten Telematik-Fachanwendungen wie NFDM und eMP auf Grundlage des Softwarestandes PTV3 ist gerade erst abgeschlossen, nun geht es schon weiter: Das PTV4-Upgrade für Konnektoren steht in den Startlöchern. Das muss es auch, denn die Installationsfrist für die damit verbundene elektronische Patientenakte endet am 30.06.2021.

Genau wie bei PTV3 handelt es sich bei PTV4 um ein Softwareupgrade des bestehenden Praxiskonnektors. Mit Hilfe dieses Upgrades wird die Grundlage zur Nutzung des neuen Fachdienstes „elektronische Patientenakte (ePA)“ gelegt.

Auf die Funktionen der ePA können zunächst gesetzlich Krankenversicherte, Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser zugreifen. Sie soll die bisher an verschiedenen Orten abgelegten Daten der Patienten digital zusammenfassen. Im Ernstfall stehen, durch die zentrale Hinterlegung alle Befunde und Daten, diese schneller zur Verfügung. Auch eventuelle Mehrfachuntersuchungen können so effektiv vermieden werden.

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Seit dem 1. Januar 2021 erhalten Versicherte auf Antrag von ihrer jeweiligen Krankenkasse eine ePA. Die Verwaltung der Daten ist möglich entweder in einer Smartphone-App oder via ihrer Praxisverwaltungssoftware – PIN-Freigabe des Patienten am Praxis-Kartenterminal vorausgesetzt. Die von der Techniker Krankenkasse entwickelte „TK-Safe“ hat aktuell bereits mehr als 100.000 Nutzer. Monatlich kommen etwa 30.000 hinzu.

Durch den selbstständigen Zugriff auf die Akte können Versicherte später selbst bestimmen welche Daten abgelegt werden sollen und wer auf welche Daten zugreifen darf. So können die Versicherten ihre bereits vorliegenden medizinischen Unterlagen und selbst erhobenen Daten wie bspw. Blutdruckwerte einstellen. Nach Erteilung der Berechtigung können Ärzte dann die jeweiligen Befunde, Diagnosen, Arztbriefe und auch Therapiepläne in die Akte des Patienten übertragen. Außerdem ist es möglich, Medikamentenpläne, Notfalldatensätze und Patientenverfügungen zu speichern.

Nach Erteilung der Berechtigung ist es ebenfalls möglich, die gespeicherten Daten direkt in Ihre Praxisverwaltungssoftware zu übernehmen und geeignete Dokumente einzustellen.

Laut der repräsentativen Studie „Datapuls 2021“, für die vom Praxis-WLAN- und Kommunikationsdienstleister Socialwave in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Marktforschungsinstituts Consumerfieldwork 1.005 Menschen befragt wurden, sehen 87,5% der Befragten hauptsächlich Vorteile in der Einführung der ePA. Vor allem die schnellere Verfügbarkeit von Notfalldaten und das bessere Management der Gesundheitsdaten ist für die Befragten ein überzeugendes Argument zur Nutzung der Akte. Weitere 84,1 % erhoffen sich einen erheblichen Rückgang des Papierverbrauchs.

Ab dem 1. Juli 2021 besteht für alle Zahnarzt- und Arztpraxen die Verpflichtung, die Voraussetzungen für die Versorgung der ePA zu erfüllen.

Für die technische Voraussetzung in Form von PTV4 und dessen Umsetzung ist der Telematikanbieter der Praxis der beste Ansprechpartner. Die Kosten hierfür werden – wie bereits bei den letzten Schritten – über die KZV refinanziert. Die aktuellen Regelungen können Sie im Bundesmantelvertrag nachlesen:

https://www.kzbv.de/bundesmantelvertrag

Gerne begleiten wir Sie bei den kommenden Schritten der Telematik-Infrastruktur. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Team sehr gerne zur Verfügung!

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