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Rechtssichere Ratenzahlung für KFO-Praxen

Und warum Sie ihren KFO-Patienten gerade jetzt ein Ratenzahlungspaket anbieten sollten

Tassilo Richter, Geschäftsführer der ABZ-ZR

Das Jahr 2023 ist bereits weit vorangeschritten. 2022 war ein Jahr, das die beiden Pandemiejahre in den Schatten in Sachen Verunsicherung der Gesellschaft zu stellen schien. Kaum vorstellbar, aber doch wahr: Krieg in Europa, eine Inflation, wie sie unsere Generationen nicht kennen, Energie- und Klimakrise. Die Konsequenzen von Krieg und Krise kommen allmählich auch in den kieferortho-pädischen Praxen an. Was können Sie als Praxisinhaberin und Praxisinhaber tun, um dem entgegen zu steuern?

In den vergangenen Wochen und Monaten konnten wir mit vielen Ihrer Kolleginnen und Kollegen sprechen. Wie schätzen die Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden hierzulande die Lage ein? Ist etwas zu „bemerken“? Ja, viele Ihrer Kollegen verzeichnen einige Rückgänge, bemerken mehr Zögern, wenn es darum geht, Privatleistungen abzuschließen. Ein vermeintlich hoher Invest, ist zu hören, wird nun doch häufig einmal mehr überlegt. Und gerade jetzt ist es wichtig, die Liquidität der Praxis zu sichern – denn auch die (Energie-)Kosten der KFO-Praxis steigen, Inflationsausgleichszahlungen sollen und wollen vorgenommen werden. Kurz: Zeit, über Geld zu sprechen.

Factoring: Jeder Euro sofort auf dem Konto

Factoring ist ein Werkzeug der Betriebswirtschaft, dessen sich Unternehmen schon seit langer Zeit bedienen. Verkürzt funktioniert Factoring folgendermaßen: Forderungen (also Patientenrechnungen) werden an das Factoringunternehmen „verkauft“ – der Factorpartner kümmert sich um Rechnungsstellung, Inkasso, gegebenenfalls auch um die Zahlungsnachverfolgung. Sie als Praxisinhaber muss das nicht mehr kümmern, Sie haben zu diesem Zeitpunkt längst Ihr Honorar auf dem Praxiskonto. Das sorgt für Liquidität und reduziert den administrativen Aufwand in Ihrer KFO-Praxis enorm.

Factoring kann also helfen, den Finanzfluss in der Praxis sicher zu stellen. Doch setzt dieses Tool natürlich erst an, wenn Sie die Behandlung bereits abgeschlossen haben. Das kann dauern. Wäre es nicht sinnvoll, den Honorarfluss bereits prospektiv steuern zu können? Was für Unternehmen der freien Wirtschaft, für Dienstleistungsunternehmern tägliche Praxis ist, gestaltet sich in der kieferorthopädischen Praxis schwierig: Die Rede ist von Ratenzahlung. Aber – muss es wirklich schwierig sein? Lassen Sie uns genauer hinsehen.

Die Individualvereinbarung

Das (vermeintlich) einfachste für Patient und Praxis wäre ja, die gemäß Behandlungsplanung und entsprechendem Kostenvoranschlag zu erwartende Gesamtsumme linear auf X Monate zu verteilen, so dass die Patienten gleichbleibende Raten „abstottern“. Das Problem dabei: Gemäß § 10 GOZ wird die „Vergütung fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung nach der Anlage 2 erteilt worden ist.“

Eine einseitige Festsetzung von Vorauszahlungen ist daher nicht möglich. Ohne eine rechtskonforme Vereinbarung mit dem Patienten muss der Patient also für jede (erbrachte) (Teil)Leistung eine Rechnung erhalten. Die KFO-Praxis und der Patient müssen dann im Nachgang eine Stundung (Teilzahlung) für jede einzelne Rechnung ausmachen. Kompliziert.

Übrigens: Je nach der Ausgestaltung solcher Vereinbarungen wird man sicherheitshalber auch einen Blick in das „Kreditwesengesetz“ (KWG) werfen müssen. Darüber hinaus befand das OLG Hamm in einem Urteil, dass vorgefertigte Vereinbarungen, also AGB, zur Voraus-/Ratenzahlung unzulässig seien. Was also nun?
RA Stephan Gierthmühlen, BDK-Geschäftsführer, hatte bereits hierzu ausgeführt „Das Urteil des OLG Hamm bezog sich allein und ausschließlich auf die Vereinbarung von Ratenzahlungen und Vorschüssen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Vereinbarung von Vorschüssen im Rahmen von Individualvereinbarungen hat der Senat in der mündlichen Verhandlung ebenso wenig ausgeschlossen wie eine schriftliche Fixierung dieser Individualvereinbarung.“

Dass die rechtlichen Ansprüche an eine solche Individualvereinbarung recht hoch, deren Umsetzung fallstrickreich sein kann, wurde in diesem Magazin ebenso bereits erörtert. Festzuhalten ist sicher: Es entsteht ein enormer (zusätzlicher) Verwaltungsaufwand, Kosten und Nutzen einer solchen Vereinbarung sind deshalb in jedem Fall kritisch zu prüfen.

KFO-Ratenzahlung – behandlungsbasiert und (rechts-)sicher!

Tatsächlich gibt es nun seit einiger Zeit seitens der ABZ das Angebot der behandlungsbasierten Ratenzahlung, und zwar für alle privat abzurechnenden Leistungen der KFO-Praxis: Eigenanteil bei GKV-Versicherten Patienten, GOZ-, AVL- sowie Alignerleistungen. Das Vorgehen ist dabei denkbar einfach: Die KFO-Praxis stellt eine Rechnung an den Patienten, das Factoringunternehmen übernimmt die Forderung, bezahlt die Rechnung an die Praxis aus (innerhalb weniger Stunden) und bietet einen 100%igen Ausfallschutz. Den administrativen Aufwand, die Rechnungen zu einer Ratenzahlung zu bündeln und gegenüber den Patienten einzufordern, übernimmt das Unternehmen.

Die Vorteile liegen hierbei klar auf der Hand:

  • Schnelle Verfügbarkeit der liquiden Mittel
  • Reduzierung des Administrationsaufwandes in der Praxis
  • Sicherheit durch Ausfallschutz.

Für die KFO-Patienten bietet die Ratenzahlungsmöglichkeit ganz klar die Option, eine (vielleicht aktuell schwer zu stemmende) Investition längerfristig zu verteilen – und das absolut zins- und gebührenfrei. Patient und Praxis erhalten Planungssicherheit – und Handlungsspielraum. Dass Sie Ihrem Patienten hier einen erheblichen Mehrwert bieten können, kann künftig zum USP Ihrer Praxis werden – und Sie gegenüber den Kollegen abheben.

Kasten ABZ

Sprechen Sie uns zur rechtssicheren Ratenzahlung für KFO-Praxen sowie zum KFO-Factoring gerne auf der diesjährigen IDS in Halle 11, Stand R020/S021 direkt an.
Die ABZ ist mit ihrem Stand des Kompetenzzentrum Kieferorthopädie gemeinsam mit der DZR Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH vor Ort.

Die ABZ Zahnärztliches Rechenzentrum für Bayern GmbH (ABZ), seit 2019 mit Tassilo Richter als einer der beiden Geschäftsführer, ist ein Tochterunternehmen der DZR Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH. Sie bietet mit dem 2021 eingerichteten Kompetenzzentrum KFO im Unternehmensverbund speziell für KFO-Praxen deutschlandweit eine zentrale Dienstleistung mit exklusiven Factoringleistungen und Teilzahlungsmöglichkeiten an. www.abz-zr.de/kfo

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