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Wissen ist Macht, Unwissenheit verhängnisvoll

Corona beherrscht das Tagesgeschehen weltweit. Selbst das SARS-Virus von 2003 oder das Schweinegrippevirus von 2009 haben keine vergleichbaren Reaktionen ausgelöst. Die Verbreitung der Seuche steht noch am Anfang – schon jetzt aber wird deutlich, dass neben „Social Distancing“ vor allem eine schnelle und sichere Nachverfolgung von Infektionen und Patienten maßgeblichen Einfluss auf die Ausbreitungsgeschwindigkeit einer Epidemie hat. Vor allem die Unwissenheit ist risikoreich. Und risikoreich ist dies, um Bezug zur Dokumentation der Aufbereitungsprozesse und -erfolge von Medizinprodukten herzustellen, gerade für denjenigen, der in der Beweislast steht. An eine Dokumentationssoftware wird daher insbesondere folgende Erwartung geknüpft: die gerichtsfeste Absicherung der Praxis.

Dokumentierte Sicherheit

Eine Hygienedokumentation dient dem Nachweis der korrekten Aufbereitung. Eine Software, die hierbei so wenig wie möglich „stört“, trägt ihren Teil zum Erreichen des Ziels bei. Aber sie muss in vielerlei Hinsicht sicher sein. Das Thema „Manipulationsschutz elektronischer Dokumente“ spielt hier eine zentrale Rolle in Bezug auf die Risikobewertung. Ein solcher Manipulationsschutz ist eine tragende Säule bei der Gerichtsverwertbarkeit derartiger Dokumente.

Denn Dokumentation ist ein Beleg. Wenn dieser manipulierbar ist, beweist er auch nichts mehr. Selbst, wenn man keinerlei Interesse an einer Fälschung der Dokumente bzw. sie nicht manipuliert hat, genügt der Hinweis, dass diese manipulierbar sind. Damit verlieren auch die nicht manipulierten Dokumente ihren Echtheitsstatus.

Aus diesem Grund akzeptieren Gerichte nur Belege, die in ihrer Echtheit und Originalität auch nachvollziehbar sind. Wer digital dokumentiert, sollte auf öffentlich überprüfbare Standards wie digitale Signaturen achten, die etwa durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgegeben sind.

Zertifizierte Sicherheit

Plattformen

Kommt es im Zuge einer medizinischen Handlung zu einer Beschuldigung, gilt die sogenannte Beweislastumkehr und der behandelnde Arzt muss belegen, dass die verwendeten Instrumente vorschriftsmäßig aufbereitet wurden. Eine unzureichende Dokumentation kann dabei einem Behandlungsfehler gleichgesetzt werden. Dies wird vor Gericht als Fahrlässigkeit gewertet und kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Dieser Unsicherheit lässt sich mit zertifizierten Lösungen zur elektronischen Dokumentation begegnen.

Auch für Softwareprodukte gelten die Regelwerke der Medizinproduktebetreiberverordnung. Eine Software mit entsprechender Zertifizierung als Medizinprodukt gilt als Goldstandard und schafft die notwendige Sicherheit für Ihre Einrichtung.
Hier bietet die Sego® Produktfamilie die perfekten Lösungen. Ob windowsbasiert oder webbasiert: für welche Produktlinie sich der Praxisbetreiber letztendlich entscheidet – mit den Lösungen der Sego® Produktfamilie entscheidet er sich stets für minimalen Aufwand bei maximaler Automatisierung und Sicherheit.

Mehr Infos unter: https://www.segosoft.info/p_range

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